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Storno in den Zeiten von Corona

Der Umgang mit Stornierungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus

treibt derzeit immer mehr Gastgeber um. Was tun, wenn Gäste ihre Buchung stornieren wollen aus Angst und als reine Vorsichtsmaßnahme oder weil die Veranstaltung, die sie besuchen wollten ausfällt? Antworten gibt ein gut gemachtes Merkblatt des DTV. Grundsätzlich gilt auch im Krisenfall: Verträge müssen eingehalten werden. Kostenlose Stornierungen sind bei bestätigter Buchung nicht möglich. Ein Rücktrittsrecht gibt es nur, wenn es vertraglich vereinbart wurde, ggf. gegen eine Gebühr. Das gilt auch, wenn die Wohnung oder das Haus in einer Region liegt, in der es Corona-Fälle gibt oder der Gast selbst erkrankt. Für den Gast bedeutet dies, er bleibt auf den Kosten sitzen, wenn die Unterkunft nicht weitervermietet werden kann. Erst, wenn das Gebiet behördlicherseits wegen Corona abgesperrt wurde, hat der Gast das Recht kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Tipp: Gerade in unsicheren Krisenfällen werden Gäste ein Entgegenkommen zu schätzen wissen. Deshalb sollten Vermieter überlegen, ob sie vielleicht nur die Anzahlung einbehalten und den Rest erlassen oder die Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt anbieten.

Quelle und weitere Infos: www.deutschertourismusverband.de

Mehr zum Thema Corona auch unter: https://corona-navigator.de und www.rki.de

 

Text: Ute Rentmeister

Foto: Heike Inkermann