Welche Corona-Regeln gelten?
Die Corona-Lage ist hierzulande sehr angespannt, täglich werden viele Tausend Neuinfektionen gemeldet.
Die Politik reagiert erneut mit Einschränkungen, die auch für die Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen gelten. Allerdings sind die Vorschriften auch diesmal wieder nicht bundesweit einheitlich, sondern je nach Situation von Land zu Land ganz unterschiedlich. Wo gilt was? Wann dürfen Gäste kostenlos stornieren? Wer darf noch vermieten? Wann müssen Gäste abreisen?
All diese wichtigen Fragen beantwortet der Deutsche Tourismusverband auf seiner Webseite. Unter www.deutschertourismusverband.de gibt es zudem regelmäßig aktuelle Informationen zu den einzelnen Länderverordnungen sowie Orientierungshilfe für Schutz- und Hygienekonzepte.
Auch der Deutsche Ferienhausverband bietet eine Aktuelle Übersicht über die Corona-Maßnahmen in den Bundesländern an. Demnach gelten in den meisten Bundesländern wie Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein gelten nun 2G-Regelungen für Beherbergungsbetriebe, d. h. bezüglich touristischer Übernachtungen dürfen nur Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis beherbergt werden. Bei nicht-touristischen Übernachtungen kann zusätzlich ein Testnachweis ausreichend für die Beherbergung sein. Hygieneregeln und Maßnahmen zur Kontakterfassung sind weiterhin gültig. In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit Donnerstag 25.11. sogar 2G plus. Das heißt, Geimpfte oder Genesene müssen zudem einen Test vorweisen.
In Sachsen ist die Beherbergung gänzlich untersagt. Wieder andere Bundesländer wie Bayern haben ein Ampelsystem eingeführt, nach dem die Maßnahmen geregelt werden. Demnach gilt bei roter Ampel das 2G-Modell, ab einer Inzidenz von 1000 müssen die Betriebe schließen.
Stand: 25.11.2021
Alle Angaben ohne Gewähr.
Text: Ute Rentmeister
Foto: Heike Inkermann