Vermieter in Not – BMWi will prüfen
Viele Ferienvermieter kämpfen mit finanziellen Engpässen. Grund ist das wiederholte Beherbergungsverbot – Reaktion der Politik auf die Corona-Pandemie.
Ein Ende ist aktuell nicht absehbar. Doch Finanzhilfen vom Staat bekommen private Gastgeber in der Regel nicht. Darauf hat die Ferienhaus-Akademie in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hingewiesen.
Jetzt kam die Antwort. Darin macht das Ministerium zwar wenig Hoffnung, sagt aber zumindest weitere Prüfung zu.
Die Ferienhaus-Akademie hatte in ihrem Brief darauf aufmerksam gemacht, dass immer mehr private Ferienwohnungsvermieterinnen und -vermieter unverschuldet in eine prekäre Situation geraten: „Bei ihnen herrscht zunehmend der Eindruck, dass sie zu den Vergessenen der Tourismusbranche gehören. Vielleicht weil die Meinung vorherrscht, wer privat eine Ferienunterkunft besitzt und vermietet, ist wohlhabend und braucht keine Unterstützung. Allerdings stimmt das in der überwiegenden Mehrzahl nicht. Es vermieten vielfach ganz normale Menschen, die – je nach Lebensphase – entweder mit hohem finanziellen Einsatz für ihr Alter vorsorgen wollen oder bereits ihre Rente durch die Vermietung aufbessern. Für sie möchten wir mit diesem Schreiben werben.“
Dabei sieht die Ferienhaus-Akademie vor allem auf zwei Problemfeldern für die Politik Handlungsmöglichkeit:
„Viele private Ferienwohnungsvermieter haben ihre Vermietung nicht als Gewerbe angemeldet, sondern veranschlagen diese steuerlich als Einnahmen aus Mieten und Verpachtungen. Die Hilfen sind aber bislang daran gebunden, dass eine Tätigkeit als Gewerbe angemeldet wurde. Wir unterstützen deshalb die Forderung nach einer Ausnahmeregelung für Privatvermieter, die durch Corona bedingte Verbote in existenzbedrohende wirtschaftliche Not geraten. Sie brauchen einen Anspruch auf außerordentliche Wirtschaftshilfen.
Aber auch diejenigen, die ein Gewerbe angemeldet haben, erhalten nach unserer Kenntnis nur staatliche Hilfen, wenn mehr als die Hälfte der Einkünfte aus diesem Gewerbe erzielt werden. Aber genau diese Regelung hat mit der Realität der privaten Gastgeber, die Vermietung neben ihrem normalen Job betreiben, nichts zu tun und sollte dringend angepasst werden.“
In seiner Antwort betont das Ministerium, dass bei allen Corona-Hilfen das Verbot der sog. Besserstellung und der Doppelförderung zu beachten ist. Es werde in der Regel davon ausgegangen, dass die Einkünfte bspw. aus dem Haupterwerb grundsätzlich zur Lebensführung ausreichen. Darüber hinaus stellten nicht selbst genutzte und nur zur Vermietung angebotene Immobilien grundsätzlich einen erheblichen Vermögenswert dar. Derartige Vermögenswerte könne die Bundesregierung nicht einfach fördern.
Das Ministerium räumt allerdings ein, dass es in diesem Zusammenhang natürlich „problematisch“ ist (…), „wenn die Mieteinnahmen aus den Ferienimmobilien das einzige Einkommen darstellen.“ Und es verspricht: „Wir prüfen all diese Fälle noch.“
Text: Ute Rentmeister
Foto: Heike Inkermann